Leider muss in den Neustadtswallanlagen im Bereich der Hochschule eine alte Buche gefällt werden. Der circa 30 Meter hohe Baum ist im Wurzelbereich von einem Riesenporling befallen, wodurch seine Standsicherheit akut beeinträchtigt ist. Das ergab eine eingehende Untersuchung durch einen externen Sachverständigen.
Bei 2 weiteren von Pilz befallenen Bäumen (eine Esche und eine Buche) im Bereich der Hochschule sowie einer Kastanie am Schulgebäude der Schulstraße wird durch Pflegemaßnahmen, wie Kronenrückschnitte und Totholzentfernung die Verkehrssicherheit wiederhergestellt.
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gilt gemäß Bundesnaturschutzgesetz das Sommerfällverbot.
Die Fällung von akut bruch- oder umsturzgefährdeten Bäumen bildet eine Ausnahme dieses Verbotes.
Grundsätzlich wird bei allen Gehölzpflege- oder Fällmassnahmen darauf geachtet, dass geschützte Tiere oder brütende Vögel nicht zu Schaden kommen.
Hier können Sie das Gutachten (pdf, 7.2 MB) zu den Baumuntersuchungen einsehen.