In Bremen können die Bürger selbst entscheiden, ob sie die Entwässerungsgebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser zusammengefasst in Form einer Abwassergebühr entrichten möchten, oder auf Antrag lieber in Form von zwei Gebühren: der „Schmutzwassergebühr“ und der „Niederschlagswassergebühr“. (Getrennte Gebühr).
Erst wenn mehr als 1000 Quadratmeter vollversiegelte Flächen eines Grundstücks in das Kanalnetz entwässern, entfällt diese Wahlmöglichkeit. Dann muss getrennt veranlagt werden, um den Aufwand für die Einleitung des Niederschlagswassers in das Kanalnetz angemessen zu berücksichtigen.
Die Abwassergebühr und die Schmutzwassergebühr richten sich nach dem Frischwasserverbrauch in Kubikmetern, die Niederschlagswassergebühr nach der Größe der versiegelten Flächen in Quadratmetern.
Wenn ein Grundstück nicht an das Kanalnetz angeschlossen ist und eine Schmutzwassersammelgrube benutzt wird, wird nach Frischwasserverbrauch abgerechnet. Allerdings ist die Gebühr durch die aufwändige Entsorgung mit einem Saugwagen wesentlich höher.
Versiegelte Grundstücke unter 1000 m²
Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden in einer „Abwassergebühr“ zusammen abgerechnet. Auf Antrag geht dies aber auch als „Getrennte Abwassergebühr“.
Abwassergebühr: 2,54 Euro/m³ - Sie wird nach Frischwasserverbrauch berechnet.
Grundstücke mit über 1000 m² versiegelter Fläche und Anschluss an den öffentlichen Kanal
Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden getrennt berechnet.
Schmutzwassergebühr: 2,21 Euro /m³ - Sie wird nach Frischwasserverbrauch berechnet.
Niederschlagsgebühr: 0,79 Euro/m² - Sie wird nach der Größe der versiegelten Fläche berechnet.
Schmutzwasserentsorgung ohne Anschluss an das öffentliche Kanalnetz
Gebühr für die Entleerung von Schmutzwassersammelgruben: 12,02 Euro/m³ -
Sie wird nach Frischwasserverbrauch berechnet
Die Gebührensätze gelten seit dem 01.04.2020
Umfassende Beratung und nähere Informationen zur Gebührenabrechnung erhalten Sie bei: