Sarggräber in bevorzugter Lage
Sarggräber mit begrenzter Nutzungszeit
Sarggräber mit verlängerbarer Nutzungszeit
Viele Menschen möchten für sich, für ihre Angehörigen oder Freunde mit einer traditionellen Bestattungsform einen besonderen Ort des Abschieds und der Erinnerung schaffen. Sarggräber in bevorzugter Lage sind solche Orte.
Still und in natürlicher Umgebung liegen sie eingebettet zwischen alten Bäumen, schattenspendenden Alleen und gepflegten Rasenflächen. Diese Gräber liegen einzeln in einem abgegrenzten Bereich und sind von allen Seiten begehbar. Auf Wunsch können auch größere Grabstellen belegt werden.
Sarggrab, 4 m²
Einschichtig
Für zwei Särge und maximal vier Urnen
Gebühr: 4.108 Euro
Grabbezeichnung: 4:2A
Sarggrab, 4 m²
Zweischichtig
Für vier Särge und maximal vier Urnen
Nicht auf den Friedhöfen Riensberg und Walle.
Gebühr: 5.478 Euro
Grabbezeichnung: 4:4A
Sargeinzelgrab, 2 m², mit begrenzter Nutzungszeit
In diesem Grab können ein Sarg und maximal vier Urnen bestattet werden. Sargreihengräber befinden sich auf den Friedhöfen Aumund, Blumenthal, Huckelriede, Osterholz und Walle.
Gebühr: 1.307 Euro
Grabbezeichnung: Sarggrab mit begrenzter Nutzungszeit
Bei den folgenden Gräbern ist das Nutzungsrecht verlängerbar. Das bedeutet, dass weitere Bestattungen durchgeführt werden können:
Sarggrab, 2 m²
Einschichtig
Für einen Sarg und maximal vier Urnen
Gebühr: 1.473 Euro
Grabbezeichnung: 2:1
Sarggrab, 2 m²
Zweischichtig
Für zwei Särge und maximal vier Urnen
Gebühr: 1.936 Euro
Grabbezeichnung: 2:2
Sarggrab, 4 m²
Einschichtig
Für zwei Särge und maximal vier Urnen
Gebühr: 2.739 Euro
Grabbezeichnung: 4:2
Sarggrab, 4 m²
Zweischichtig
Für vier Särge und maximal vier Urnen
Gebühr: 3.652 Euro
Grabbezeichnung: 4:4
Bei allen Grabangeboten sind zusätzliche Urnenbeisetzungen möglich. Auf Wunsch können auch größere Sarggräber als hier dargestellt vergeben werden.
Haben Sie Fragen zu Friedhöfen oder Bestattungen?
Wir beraten Sie gern.