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FAQ

Häufig gestellte Fragen:

Grünanlagen

Kann ich von den Obstbäumen auf städtischem Grün ernten?

Gerne können Spaziergehende sich (auf eigene Verantwortung) in Maßen an den Früchten der von uns gepflanzten Obstgehölze bedienen. Auch Vögel und Insekten wie Falter und Bienen finden so manche Blüte oder Beere richtig lecker. Damit stärken wir die Biodiversität in der Stadt.

Kann ich im öffentlichen Grün Bäume pflanzen oder spenden?

Die Pflege und der Erhalt des Baumbestandes ist für den Umweltbetrieb Bremen eine der wichtigsten Aufgaben. In Zeiten des Klimawandels möchten auch Bürger:innen sich mit Baumpflanzungen engagieren. Im öffentlichen Raum sind Baumpflanzungen allerdings an bestimmte Anforderungen geknüpft. Deswegen möchten wir Ihnen kurz erläutern, in welchem Rahmen sich Ihr Engagement bewegen kann:

1- Wir vergeben Baumpatenschaften für Bäume in Grünanlagen und an Straßen. Auch für Schulen oder Kindergärten vermitteln wir einen entsprechenden Kontakt.

Die Kosten für eine Baumpatenschaft betragen 800,- Euro. Auch Teilspenden ab 50,- Euro sind möglich.

Sie können damit einen Anteil für eine Neupflanzung finanzieren oder für einen schon gepflanzten, jungen Baum spenden.
Ihre Spende fließt in beiden Fällen in unseren Topf für Neupflanzungen und ermöglicht es uns, über das mit städtischen Mitteln finanzierbare Maß hinaus Bäume zu pflanzen und die ersten fünf Jahre zu entwickeln.

Alle Informationen über Baumpatenschaften erhalten Sie auch auf unserer Seite Baumpatenschaften.

2- Für groß angelegte Baumpflanzungen stehen in Bremen derzeit keine städtischen Flächen zur Verfügung.

3- Auswahl, Pflanzung und Entwicklungspflege werden ausschließlich vom Umweltbetrieb Bremen vorgenommen.
Der Grund dafür liegt darin, dass die Anforderungen an die Qualität einer Baumpflanzung im öffentlichen Raum besonders groß ist. Die Bäume stehen an Straßen, Grünanlagen, Schulhöfen oder Kindergärten, wo täglich viele Menschen verkehren.
Sowohl bei der Pflanzung, als auch bei der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege müssen bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden, die durch Dritte nicht gewährleistet werden können. Dazu gehört auch das Sicherstellen der Verkehrssicherheit.

4- Wenn Sie für Bäume spenden möchten, wenden Sie sich bitte an den Umweltbetrieb Bremen. Tel 0421 361 79000 oder office@ubbremen.de
Der Umweltbetrieb Bremen nimmt Ihren Spendenwunsch entgegen und vermittelt nach Möglichkeit einen geeigneten Ort für Ihre Spendenaktion.



Ist das Fahrradfahren in den Grünanlagen erlaubt?

Bremen ist eine Fahrradstadt und das Radfahren in Grünanlagen ist erlaubt. Gegenseitige Rücksichtnahme sollte dabei eine Selbstverständlichkeit sein.

Was tut der Umweltbetrieb Bremen für die Sicherheit der Spielplätze?

Die von Umweltbetrieb Bremen betreuten Spielplätze werden regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft. Defekte Spielgeräte werden so schnell wie möglich ausgetauscht oder repariert. Bei starken Verunreinigungen wird frischer Sand aufgefüllt, bzw. der Sand ausgesiebt, sofern die Mittel dafür bewilligt werden. Wenn Ihnen ein Sicherheitsmangel zu einem Spielplatz auffällt, nehmen wir Ihren Hinweis gerne entgegen.

Was muss ich beachten, wenn ich Bäume in meinem eigenen Garten fällen will?

Beim Thema Baumschutz gilt in Bremen die Baumschutzverordnung. Der Schutz beschränkt sich nicht nur auf das Fällen. Vielmehr ist der Grundeigentümer verpflichtet alles zu unterlassen, was den unter Schutz stehenden Baum in seinem Bestand gefährdet. Wer einen unter Schutz stehenden Baum beseitigen möchte, muss dies bei der Naturschutzbehörde beantragen.

Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den der Internetseite der Senatorin für Umwelt, Klimaschutz und Wissenschaft

Warum werden die Bäume und Sträucher oft so radikal beschnitten?

Um die Verkehrssicherheit im Straßenraum zu gewährleisten ist der Umweltbetrieb Bremen verpflichtet, das Straßenbegleitgrün regelmäßig auf das sogenannte „Lichtraumprofil“ zurückzuschneiden. Der zunächst kahl erscheinende Rückschnitt ermöglicht dem Gehölz, sich in der nächsten Vegetationsperiode optimal zu entwickeln.

Aus welchen Gründen werden Bäume gefällt?

Bäume können durch Pilze, Parasiten, Risse und Höhlungen ihre Standsicherheit verlieren. Astabwürfe oder der Sturz eines Baumes können erhebliche Sach- und Personenschäden anrichten und eine Fällung ist dann oft unumgänglich. Oder aber Baumfällungen sind nötig, wenn der Baumbestand in einer Grünanlage zu dicht geworden ist. Stehen die Bäume zu dicht beieinander behindern sie sich gegenseitig im Wuchs. In diesen Fällen werden Auslichtungen vorgenommen, um eine normale Entwicklung der kräftigsten Bäume zu fördern. Zu guter letzt ist es notwenidig Bäume zum Beispiel für Baumaßnahmen zu fällen. Dies sind jedoch oft Entscheidungen Dritter, die der Umweltbetrieb Bremen nicht zu verantworten hat.


Wie oft werden die Grünanlagen gepflegt und gereinigt?

Von der Umweltbehörde wurden die verschiedenen Bremer Grünanlagen in 6 verschiedene Kategorien/Pflegestufen eingeteilt. Diese Kategorien regeln die Pflegehäufigkeit- und intensität der Grünanlagen.

Ist eine Anlage in Pflegestufe 1 eingeordnet, kommt ihr ein hoher Pflegeaufwand zu, während Anlagen mit einfacher Gestaltung und geringer Aufenthaltsqualität weniger Pflegeaufwand zugestanden wird. An diesen Maßnahmenkatalog ist der Umweltbetrieb Bremen als Auftragnehmer gebunden. Möchten Sie wissen in welche Kategorie ihre Grünanlage eingeordnet ist?

Dann besuchen Sie die Homepage der Senatorin für Umwelt, Klimaschutz und Wissenschaft:
www.umwelt.bremen.de
Parks- und Grünflächen

Arbeitet der Umweltbetrieb auch in Privatgärten?

Der Umweltbetrieb Bremen ist auf öffentlichen und teilöffentlichen Grundstücken tätig und arbeitet nicht in Privatgärten.


Was tut der Umweltbetrieb Bremen gegen die Herkulesstaude?

Der Riesen-Bärenklau ( Herkulesstaude) ist mit seinen bis zu 3,50 Meter Höhe und den weiß blühenden Dolden eine beeindruckende Pflanze. Und eine gefährliche. Zwar gehört sie nicht zu den giftigsten Gewächsen in unseren Breitengraden, dennoch sollte man sich nach Möglichkeit so weit wie möglich von ihr fern halten.

Vorsicht bei Berührung
Der Riesen-Bärenklau bildet so genannte photosensibilisierende Substanzen namens Furanocumarine, die in Kombination mit Sonnenlicht phototoxisch wirken. Bei empfindlichen Menschen kann der Kontakt mit der Oberfläche der Blätter zu schweren Hautreizungen bis hin zum allergischen Schock führen.


Verbreitung
Ende des 19. Jahrhundert erfreute sich die aus dem Kaukasus eingeführte Pflanze in Europa noch großer Beliebtheit. Als dekorative Zierpflanze schmückt sie bis heute viele große Gartenanlagen. Von dort aus trat sie ihre Invasion in die städtischen Grünflächen an.


Bekämpfung
Aufgrund ihrer massiven Verbreitung und ihrem starken Wachstum lässt sich die Herkulesstaude nur mit großem Aufwand bekämpfen, zum Beispiel durch das Ausgraben aller Pflanzen oder mehrfachem Mähen. Dies ist in diesem Umfang nicht zu leisten. Um Schädigungen zu vermeiden entfernt der Umweltbetrieb Bremen den Bärenklau an Stellen, wo ständig Kinder spielen, wie Kindertagesstätten, Schulen und Spielplätzen. An Fuß- und Radwegen in Grünanlagen, wo unvermeidbar der Kontakt zum Bärenklau entstehen könnte, wird dieser bis zu 2 Meter Abstand vom Wegesrand entfernt.


Sorgsamer Umgang ist angebracht
Wie überall in der Natur oder im eigenen Garten kommen auch im städtischen Grün giftige Pflanzen vor. Sie sind Bestandteil der Natur. Der Riesen-Bärenklau ist bei weitem nicht die einzige oder gefährlichste Art. Um nur einige zu nennen: Maiglöckchen (leicht mit Bärlauch zu verwechseln), Blauregen, Eiben oder Kirschlorbeer gehören ebenso dazu wie Engelstrompeten oder Narzissen. Zahlreiche Bücher und Internetseiten informieren über das Thema.

Ein sorgsamer Umgang mit Pflanzen ist daher geboten und sollte auch Kindern schon früh beigebracht werden.

Zuständigkeiten beim Entfernen von Bärenklau:

Umweltbetrieb Bremen:
Städtische Kindertagesstätten, Schulen, Spielplätze, an Wegen.

Wasser- und Schiffahrtsamt:
Weserufer, Lesumufer

Bremischer Deichverband:
Gewässer, Deiche

Deutsche Bahn AG:
Bahngelände

Kann ich beim Umweltbetrieb Bremen Kaminholz kaufen?

Von Oktober bis Februar können Sie beim UBB Brennholz kaufen. Beachten Sie bitte, dass der Vorrat sehr begrenzt ist. Es gibt sehr lange Wartelisten für das Holz.
Der Preis für 1 Kubikmeter Mischholz beträgt 70 Euro.
Der Kubikmeter wird hier als „Schüttraummeter“ berechnet. Im Gegensatz zum Raummeter wird das Holz nicht gestapelt sondern z.B. mit Radladern transportiert und beim verladen "geschüttet". Die Zwischenräume werden in die Kubikmeter einberechnet.

Warum werden die Grünanlagen nachts nicht besser beleuchtet?

Alle Grünanlagen in der Stadt Nacht für Nacht zu beleuchten, würde die Stadt sehr viel Geld kosten. Neben dem Stromverbrauch sind es vor allem auch die Wartungskosten, die hier zu Buche schlagen.
Es gibt aber auch einen ökologischen Aspekt, der eine Nachtbeleuchtung nicht sinnvoll erscheinen lässt. Viele nachtaktive Kleintiere und Insekten, die in unseren Parks leben, brauchen die Dunkelheit. Licht würde sie aus den Grünanlagen vertreiben und somit das ökologische Gleichgewicht im städtischen Grün zerstören.

Kann ich in den Grünanlagen eine private Feier veranstalten?

Private Feiern in Grünanlagen werden nicht genehmigt, jedoch gibt es für Freie Trauungen eine Ausnahme. Freie Trauungen können in den städtischen Grünanlagen für 2 Stunden mit Angabe des Pastors/Pfarrers/Standesbeamten ohne Catering stattfinden.
Eine Sondernutzung können Sie beantragen bei sondernutzungen@ubbremen.de
Wir beraten Sie gern. Tel 0421 361 67890

Warum bleibt der Rasenschnitt nach dem Mähen liegen?

Auf diese Weise wird auf der Rasenfläche eine natürliche Düngung (mulchen) erreicht. Gleichzeitig wird ein kostenintensiver Entsorgungsaufwand vermieden. Bereits nach 14 Tagen ist der Rasen wieder durchgewachsen.


Straßenreinigung

Wie ist der Winterdienst in Bremen geregelt?

Winterdienst in den Grünanlagen
Gemäß der Anliegerpflicht ist für die Durchführung des Winterdienstes in und an Parks, Grün- und Freianlagen sowie Friedhöfen in der Stadtgemeinde Bremen der Umweltbetrieb Bremen zuständig. Dafür sind, je nach Wetterlage sämtliche Mitarbeiter des Außendienstes im Einsatz.

An Wochenenden, Feiertagen und Werktagen werden nach Vorgaben des Landesstraßengesetzes die Wege und Flächen an den Grünanlagen geräumt/gestreut.
In den Grünanlagen werden nur die unentbehrlichen Haupt- und Verbindungswege gestreut.

Diese Arbeiten werden in der Regel an Firmen vergeben.

Um die wassergebundenen Wegedecken nicht aufzureissen, werden die Wege in den Parks oder Friedhöfen nicht geräumt, sondern nur mit abstumpfenden Streustoff, wie Sand oder Granulat versehen.

Aufgrund der gesetzlichen Anliegerverpflichtung wird mit der Durchführung des Winterdienstes wochentags um 7:00 Uhr begonnen, am Wochenende um 9:00 Uhr

3) Private Anliegerpflichten
Laut Bremisches Landesstraßengesetz sind auch private Anlieger zum Schneeräumen verpflichtet. Im Detail nachzulesen im Bremischen Landesstraßengesetz §41.



Wer macht das Laub vor meiner Haustür weg?

Die Reinigung von Gehwegen in Wohnstraßen muss der Anlieger bis zu 5 Metern Gehwegbreite selbst übernehmen. Die Reinigungspflicht schließt das Beseitigen von Laub und Früchten, das Schneeräumen sowie das Abstumpfen von Eis- und Schneeglätte auf Gehwegen ein. Siehe § 41 des Bremischen Landesstraßengesetz.

Der Umweltbetrieb Bremen ist für die Reinigung zuständig, wenn der öffentliche Gehweg unmittelbar an eine öffentliche Grünanlage angrenzt.

Für die Reinigung von Grünstreifen an Verkehrswegen (Straßengrün) ist Die Bremer Stadtreinigung zuständig.


Friedhöfe

Wozu dient die Grabgebühr?

Die Grabgebühr wird für die Anlage und Unterhaltung der Friedhöfe verwendet. Dazu gehören die Pflege der Gehölz- und Rasenflächen, der Bäume und Gewässer sowie die Instandsetzung der Wege, die Beschilderung und die Toiletten.

Wie gestalte ich Grab und Grabmal?

Für die Gestaltung von Grabmalen und Gräbern gibt es einige Regeln nach dem Grundsatz: Fast alles ist möglich, aber nicht überall. Lassen Sie sich hierzu von uns im Rahmen der Grabauswahl auf dem Friedhof beraten.

Wie organisiere ich die Grabpflege?

Die Vielfalt der Grabgestaltung auf den Friedhöfen in Bremen zeigt, wieviel Wert immer noch auf eine individuelle Grabpflege gelegt wird.

Wie Sie die Pflege durchführen, von eigener Hand oder durch einen Friedhofsgärtner, liegt ganz in Ihrer Entscheidung.
Kann die Pflege später nicht mehr privat durchgeführt werden, besteht auch die Möglichkeit, das Grab eingrünen zu lassen.

Wenn Sie eine gepflegte Grabstätte für sich oder Ihre Angehörigen wünschen, die Pflege jedoch schwer zu organisieren ist, dann dürften unsere Urnengemeinschaftsgräber eine entsprechende Wahl für Sie sein. Die Pflege dieser liebevoll angelegten Grabstätten ist in der Gebühr enthalten und wird von der Friedhofsverwaltung geregelt.

Weitere Informationen zu diesen Besattungsformen finden Sie auf unseren Seiten "Friedhöfe/Bestattungsformen und Grabarten".

Welche Grabart ist die richtige?

Die meisten Grabarten auf den städtischen Friedhöfen sind jederzeit und auch ohne Bestattungsfall zu erwerben. So suchen viele Menschen bereits zu Lebzeiten ein solches Grab für sich selbst und ihre Angehörigen aus.

Der Vorteil liegt darin, dass Sie die Lage und Größe der Grabstelle auswählen können. Das Nutzungsrecht dieser Grabstellen ist verlängerbar.

Anders verhält es sich bei den Grabstellen, die erst mit dem Bestattungsfall erworben werden können. Diese Gräber werden von der Friedhofsverwaltung in zeitlicher Reihenfolge belegt. Sie können also nicht vorher erworben oder selbst ausgesucht werden und sind in der Regel nicht verlängerbar. Achten Sie bitte auf den Seiten unserer Grabangebote auf den entsprechenden Hinweis.

Was bedeutet Nutzungsrecht?

Wenn Sie ein Grab erwerben, haben Sie von diesem Zeitpunkt an für mindestens 20 Jahre das Nutzungsrecht. Es kann bei vielen Grabarten unabhängig von einer Bestattung erworben und verlängert sowie auf andere Personen übertragen werden.

Was bedeutet Ruhefrist?

Die Ruhefrist ist der vorgeschriebene Zeitraum, der eine angemessene Totenehrung sowie das Vergehen der sterblichen Überreste ermöglicht. Auf den städtischen Friedhöfen in Bremen beträgt sie für Urnen 20 Jahre und für Särge je nach Bodenbeschaffenheit 25 oder 30 Jahre. In dieser Zeit kann der Platz in der Grabstelle nicht neu belegt werden.

Was ist eine Erdbestattung?

Bei einer Erdbestattung wird der verstorbene Mensch in einem Sarg in der Erde beigesetzt. Wünschen Sie eine Erdbestattung, dann finden Sie die passenden Grabangebote auf unseren Seiten "Friedhöfe/Bestattungsformen und Grabarten".

Was ist eine Feuerbestattung?

Bei einer Feuerbestattung wird der verstorbene Mensch in einem Krematorium eingeäschert. Auf den städtischen Friedhöfen in Bremen wird die Asche in einer Urne in der Erde oder oberirdisch bestattet. Wünschen Sie eine Feuerbestattung, dann finden Sie die passenden Grabarten zu dieser Bestattungsform unter unseren Urnengräbern auf den Seiten "Friedhöfe/Bestattungsformen und Grabarten".