Sie sind hier:
  • Friedhöfe
  • Verlängerung des Nutzungsrechts an Grabstellen
Bild von einem Grabstein

Verlängerung des Nutzungsrechtes an Grabstellen

Bekanntmachungen zu Grabstellen auf den Friedhöfen des Umweltbetriebs Bremen:

Der Umweltbetrieb Bremen bittet alle Nutzungsberechtigten von abgelaufenen Grabstellen, sowie die Angehörigen verstorbener Nutzungsberechtigter von abgelaufenen Grabstellen, deren Adresse dem Umweltbetrieb Bremen nicht bekannt ist, sich innerhalb eines Monats mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Dieser Aufruf erfolgt gemäß § 7 der Friedhofsordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen vom 18. Dezember 1990 (Brem.GBl. 1990, S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 22. Dezember 2020 (Brem.GBl. S. 1695)

Zudem werden Nutzungsberechtigte sowie die Angehörigen verstorbener Nutzungsberechtigter, deren Grabstellen in bemängeltem Zustand sind gebeten, die Grabstellen innerhalb eines Monats in den vorgeschriebenen Zustand zu versetzen. Für diesen Aufruf gilt § 12 der Friedhofsordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen vom 18. Dezember 1990 (Brem.GBl. 1990, S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 22. Dezember 2020 (Brem.GBl. S. 1695)

Ob die von Ihnen betreute Grabstelle betroffen ist, können Sie hier (pdf, 106.4 KB) nachlesen.
Bei Rückfragen beraten wir Sie gerne unter der Telefonnummer 0049 421 361-2059 oder persönlich am Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen. Per Email erreichen Sie uns unter info.Friedhof@ubbremen.de